Der Stamm der Likatier hat ein eigenes Namenssystem
eingeführt, durch das jedes Stammesmitglied einen Stammesnamen
erhält. Durch den Stammesnamen werden die örtlichen und
abstammungsmäßigen Wurzeln eines Menschen weit stärker
betont, wie durch das in den großen Staaten ansonsten übliche
Namensrecht. Dazu kommt noch die Betonung der eigenen Position,
die der Namensträger im Stamm innehat.
Der erste Teil des likatischen Stammesnamens (in unserem
Beispiel in der Überschrift "Lebemädchen") ist
der Sozialtitel. Dieser zeigt, welchem der Stammes-Kreise der Namensträger
angehört. Für folgende Kreise gibt es nachstehende Sozialtitel:
Lamatieden: Lamatiede, bzw. den Sozialtitel, den
der Namensträger vor seinem Ableben hatte.
Lebemenschen: Lebefrau, Lebemann, Lebekind, Lebejunge
und Lebemädchen.
Spurmenschen: Spurfrau, Spurmann
Schwurmenschen: Schwurfrau, Schwurmann
Für Personen, die sich innerhalb der Stammes-Kreise schon
mal abstufen haben lassen, gibt es dann zusammengesetzte Sozialtitel, wo dem
Sozialtitel, der dem innersten Kreis, dem er je angehört hat entspricht,
noch ein Wortteil voran gesetzt wird, der dem Stammes-Kreis, dem er gegenwärtig
angehört, entspricht. So heißt beispielsweise ein Lebemann, der
schon mal Spurmann war, jetzt Lebespurmann. Ein Lamatiede, der schon mal Schwurmann
war, heißt dann Lamaschwurmann.
Der zweite Teil des likatischen Stammesnamens (in unserem Beispiel
in der Überschrift "Anahita") besteht aus den Vornamen. Diese
sind derzeit meist identisch mit den Vornamen, die der Namensträger seit
seiner Geburt hat. Auch neue eigene Vornamen können jedoch auf Wunsch
des Namensträgers als Teil des Stammesnamens gewählt werden. Dies
ist in einzelnen Fällen auch schon geschehen.
Der dritte Teil des likatischen Stammesnamens ist die Präposition
"von", die andeutet, daß jetzt die Namen der Sippen kommen
"von" denen man abstammt.
Der vierte Teil des likatischen Stammesnamens (in unserem Beispiel
in der Überschrift "John-Markworth") besteht aus den mit Bindestrichen
verbundenen Sippennamen. Es sind die Namen der Hauptsippen, von denen der
Namensträger biologisch abstammt, wobei zuerst immer die mütterliche
Hauptsippe, und dann erst die väterliche Hauptsippe kommt. Der Name der
Hauptsippe eines Nichtstammesmitgliedes entspricht seinem Geburtsnamen, der
Name der Hauptsippe eines Stammesmitgliedes entspricht dem ersten im Stammesnamen
erwähnten Sippennamen. Bei den Stammesnamen gibt es verschiedene Grade,
die sich lediglich in diesem vierten Teil des Stammesnamens, nämlich
bei den Sippennamen, unterscheiden. Der 1. Grad des Stammesnamens enthält
zwei Hauptsippen der Eltern. Der 2. Grad des Stammesnamens enthält die
vier Hauptsippen der Großeltern. Der 3. Grad des Stammesnamens enthält
die acht Hauptsippen der Urgroßeltern. Der 4. Grad des Stammesnamens
enthält die 16 Hauptsippen der Alteltern (Ururgroßeltern) usw.
Ein höherer Grad eines Stammesnamens entsteht erst, wenn die Hauptsippen
des neuen Grades alle zumindest so weit erforscht sind, daß ihre Namen
bekannt sind. Der höchste Grad, den bisher ein Stammesmitglied hat, ist
der Stammesname 7. Grades mit den Namen der 128 Hauptsippen. Zwei Mitglieder
haben diesen bisher erreicht.
Der fünfte Teil des likatischen Stammesnamens ist die Präposition
"zu", die andeutet, daß jetzt der Ort (Geburtsort) von diesem
Menschen kommt.
Der sechste Teil des likatischen Stammesnamens (in unserem Beispiel
in der Überschrift "Füssen") ist der Geburtsort und zwar
ist damit die kleinste örtliche Einheit gemeint, die jemals eine politisch
selbstverwaltete Gemeinde war.